Willkommen im Re:deha:fen!
Praxis für Logopädie und neurologische Reorganisation mit der Padovan-Methode®
Beginnen wir gemeinsam eine Reise, eine individuelle Reise zu einer besseren Kommunikation. Als Logopädin verstehe ich mich als Ihr Reedehafen, als ein vorübergehender Ankerplatz, ein Teil des Weges. Lassen Sie uns den richtigen Kurs finden, die Segel setzten und in See stechen!

Beratung
Einfühlsam und kompetent! Schnelle Hilfe durch fachkundiges Wissen und alltagsnahe Stragien

Diagnostik
Umfassende Anamnese und standardisierte Diagnostik, um individuelle Stärken und Herausforderungen zu ermitteln

Therapie
Ganzheitliche Methode, die die Ursachen des Symptoms erkennt und bereits dort mit der Behandlung ansetzt
Logopädische Therapie
Ganzheitliche Behandlung für Ihre Bedürfnisse
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Als Logopädin bin ich Ihre fachkundige Ansprechpartnerin bei allen Fragen und Einschränkungen in den Bereichen Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Mein therapeutisches Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten jeden Alters – vom Säugling bis zum Senioren.
Was Sie für die Therapie benötigen
Um eine logopädische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine sogenannte Heilmittelverordnung (ein Rezept). Diese Verordnung darf nicht älter als 28 Tage sein, wenn wir mit der Therapie starten.
Ausgestellt wird das Rezept von Ihrem behandelnden Arzt. Dazu gehören:
Hausärztinnen und Hausärzte
Kinder- und Jugendmediziner
HNO-Ärzte, Phoniater und Pädaudiologen
Zahnärzte und Kieferorthopäden
Neurologen und Psychiater
Wer übernimmt die Kosten?
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Minderjährige zu 100 %. Die Therapie ist für Sie komplett zuzahlungsfrei.
Erwachsene (ab 18 Jahren): Nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten plus eine einmalige Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept (es sei denn, Sie verfügen über einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse).
Privatversicherte: Wenn Sie privat versichert sind, empfehle ich Ihnen, die genaue Übernahme der Behandlungskosten im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung abzustimmen. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen hierfür gerne vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

